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Erbrecht

Erben und Vererben


Das Erbrecht bestimmt, wer Erbe ist und wie ein Nachlass zwischen den Erben geteilt wird.

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass regeln. Wir beraten unkompliziert und unterstützen unsere Mandanten bei der Nachlassplanung. Wir arbeiten für Sie passende Ehe- und Erbverträge sowie Testamente aus und können diese als Urkundspersonen des Kantons Schwyz selber beurkunden.

Gerne stehen wir auch als Willensvollstrecker zur Verfügung um eine möglichst einvernehmliche und den Wünschen der Erblasserin/des Erblassers entsprechende Teilung sicher zu stellen. Falls Sie als Willensvollstrecker oder Erben die Erbteilung selbst durchführen können, dabei aber Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne.

Wurde Ihr Pflichtteil verletzt? Möchten Sie ein Testament anfechten? Wird Ihr Vermächtnis nicht ausgerichtet? Gibt es Probleme bei der Erbteilung? Liegen komplizierte Verhältnisse vor – die Erbteilung soll aber korrekt und ohne Streit durchgeführt werden? Wir beraten Sie als Erben fachkundig in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, dass wir Ihre Erbteilung schnell, korrekt und wenn immer möglich ohne Streit erledigen. Wo notwendig, führen wir für Sie auch Gerichtsverfahren (Klage auf Teilung der Erbschaft, Herabsetzungsklage wegen Pflichtteilsverletzung, Ungültigkeitsklage wegen Ungültigkeit des Testamentes oder des Erbvertrages).

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne bei Fragen zu:
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Nachlassplanung
  • Nachfolgenplanung und Nachfolgeregelung
  • Güterrechtliche Planung
  • Steuerrechtliche Planung
  • Ehevertrag
  • Ehe- und Erbvertrag
  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Erbenvertretung
  • Ungültigkeitsklage
  • Herabsetzungsklage
  • Teilungsklage
  • Ausgleichung
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  • Stiftungen

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